Prioritäten für Investitionen
Beteiligung der ausländischen Investoren
Rechtsregime der Investitionstätigkeit
Erwerb von Grundstücken
Investitionsformen
Schutz der Auslandsinvestitionen
Lösung der Streitigkeiten
Prioritäten für Investitionen
Prioritäten für Investitionen sind:
· Die Entwicklung des Treibstoff- und Energiekomplexes sowie der energie- und
ressourcensparenden Technologien;
· Sozialer Bereich;
· Die Entwicklung des Agrarwirtschaftskomplexes;
· Die Entwicklungsbeschleunigung der medizinischen und mikrobiologischen
Industrie;
· Die Beseitigung der Folgen der Tschernobylkatastrophe.
Beteiligung der ausländischen Investoren
Die ausländischen Investoren, sowohl juristische als auch natürliche Personen,
können einen Teil des Grundkapitals eines ukrainischen Unternehmens in Höhe bis
100% erwerben. Real existieren keine Begrenzungen für die Form der
Investitionsanlage in der Ukraine. Die Beteiligung am Grundkapital kann sowohl
in Geldform als auch in Form aller materiellen und nicht materiellen Aktiven
vorgenommen werden. Die staatlichen Genehmigungs- und Administrativorgane können
aber die Zweige für die Investitionen beschränken. Branchen wie
Militärausrüstung, Sprengstoff und andere von nationalem Interesse sind für
Auslandsinvestitionen verboten. In Branchen wie Versicherung, Telekommunikation,
und Banken ist die Höhe der Investitionen beschränkt.
Rechtsregime der Investitionstätigkeit
Das Gesetz der Ukraine "Über die ausländischen Investitionen" (vom 19. März
1996) (im weiteren - Gesetz) gewährt die vergleichsmäßig minimale Förderung und
Garantien für alle Arten der Investitionen. Das Gesetz setzt für die
Auslandsinvestoren das nationale Regime fest, das heißt, dass ausländische
Investoren ihre Tätigkeit in der Ukraine unter den gleichen Bedingungen wie
einheimische Unternehmen ausüben.
Das Hauptprivileg für die Auslandsinvestoren ist die Befreiung der Anlage- und
Umlaufsmittel, die als Stammkapitalbeteiligung eingeführt werden, von
Entrichtung des Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer. Werden aber die Investoren
diese Anlagen nach weniger als 3 Jahren zurückziehen, werden Sie zur Entrichtung
der jeweiligen Abgaben verpflichtet.
Ukrainische juristische Personen gelten als Unternehmen mit
Auslandsinvestitionen, wenn die ausländische Beteiligung am Grundkapital nicht
weniger als 10% ist. Die Registrierung der Investitionen ist bei den örtlichen
Exekutivorganen obligatorisch. Auf die nicht registrierten Investitionen werden
die vom Gesetz vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen nicht ausgedehnt.
Erwerb von Grundstück
Seit dem 1. Januar 2002 gilt der neue Bodenkodex der Ukraine. Mit diesem Gesetz
werden die Rechte der ausländischen juristischen und natürlichen Personen
festgesetzt, die Grundstücke für nichtlandwirtschaftliche Produktion erwerben.
Den Erwerb des Grundstückes dürfen juristische Personen beantragen, die in der
Ukraine eine ständige Repräsentanz, die für eine unternehmerische Tätigkeit in
der Ukraine berechtigt ist, gegründet haben. Beim Antrag ist der Registerauszug
dieser Repräsentanz beizulegen. Im Landwirtschaftssektor dürfen die
ausländischen Firmen, wie auch vorher, den Boden nur pachten. Die Pachtfrist ist
auf 50 Jahre begrenzt. Der Mieter ist aber berechtigt, den Mietvertrag für den
nächsten Termin zu erneuern. Die Grundstücke, die in privatem Besitz sind,
gelten als Gegenstand des Handels und Pfandes. Ein ukrainisches Unternehmen oder
eine natürliche Person darf sich mit einem eigenen Grundstück an den
Gesellschaften beteiligen.
Investitionsformen
Das Gesetz setzt fest, dass Unternehmen mit Auslandsinvestitionen auf folgende
Weise gegründet werden können:
- Gründung eines Joint Ventures;
- Beschaffung der Aktien der bestehenden Unternehmen;
- Beschaffung des mobilen oder immobilen Eigentums;
- Gründung eines Unternehmens mit 100%-igem ausländischen Kapital;
- Erwerben der Eigentumsrechte durch den Kauf der Wertpapiere;
- Erwerben der Rechte für die Bodenbenutzung und den Abbau der Rohstoffe.
Die Investitionen können in folgenden Formen vorgenommen werden:
- ausländische Währung;
- in ukrainischer Währung - bei der Reinvestierung oder in neue Unternehmen;
- als Mobilien oder Immobilien oder Eigentumsrechte;
- Aktien, Obligationen und andere Wertpapiere;
- die von erstklassigen Banken garantierten Geldforderungen;
- geistiges Eigentum;
- Rechte für die Ausübung einer Tätigkeit, darunter für den Abbau der Vorkommen
und anderen Naturressourcen.
Schutz der Auslandsinvestitionen
Der Schutz der Auslandsinvestitionen ist vom Staat durch die geltende nationale
Gesetzgebung sowie die verabschiedeten internationalen Abkommen gesichert.
Die ukrainische Gesetzgebung gewährt folgende Garantien:
- Schutz vor Nationalisierung;
- Kompensation und Verlustentschädigung - Bestimmung der Ordnung der schnellen,
gleichmäßigen und effektiven Entschädigung zugunsten der Auslandsinvestitionen
im Falle Ihrer Beschädigung durch die Staatsorgane;
- Garantien im Falle der Aufhebung der Unternehmenstätigkeit - der
Auslandsinvestor ist berechtigt, die Investitionen sowohl in Geld als auch in
Naturform im Laufe von 6 Monaten nach der Aufhebung ihrer Tätigkeit
einschränkungslos zurückzuziehen.
- Garantien für den Transfer der erwirtschafteten Einkommen
- der Investor ist berechtigt, die erwirtschafteten Einkommen nach der
Entrichtung aller Steuer- und anderer Abgaben ins Ausland zu überweisen.
Als wichtigstes Instrument der Versicherung der Auslandsinvestitionen gilt die
Verabschiedung der bilateralen Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz der Investitionen. Dieses Abkommen zwischen Deutschland und der Ukraine
wurde 1996 abgeschlossen. Nach diesem Abkommen wird den Auslandinvestitionen das
nationale Förderungsregime gewährt.
Lösung der Streitigkeiten
Laut der ukrainischen Gesetzgebung werden alle Streitigkeiten, die zwischen
einem Auslandsinvestor und der Ukraine im Falle der staatlichen Einmischung bzw.
Beschädigung entstanden, in den Gerichten der allgemeinen Jurisdiktion außer den
Fallen, die von internationalen Abkommen der Ukraine vorgesehen sind, beigelegt.
In der Regel sehen die bilateralen Abkommen über die Förderung und gegenseitigen
Schutz der Auslandsinvestitionen die Möglichkeit, diese Streitigkeiten in den
Internationalen Schiedsgerichten zu lösen. Die Anerkennung und die Vollstreckung
der internationalen Schiedssprüche werden durch die New-York Konvention "Über
die Anerkennung und Vollstreckung der internationalen Schiedssprüche" von 1958
sowie von Innengesetzen der Ukraine versichert. Die Bestimmungen der erwähnten
Konvention wurden auch von der Ukraine anerkannt.
Außerdem hat die Ukraine die sogenannte Washington Konvention "Über die Lösung
der Investitionsstreitigkeiten zwischen den Ländern und den ausländischen
Personen" von 1965 am 16.März 2000 ratifiziert. Laut den Bestimmungen der
Washington Konvention ist jede in der Ukraine investierende ausländische Person
berechtigt, sich an Internationales Zentrum der schiedsgerichtlichen Lösung der
Investitionsstreitigkeiten in Washington zu wenden, um den entstandenen
Rechtsstreit zu lösen.
Sollten Sie weitere Fragen in Bezug auf die Ukraine haben oder Unterstützung
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